Fachpraxis für Podologie

Häufige Fragen

Was ist Podologie?

Podologie ist die nichtärztliche Heilkunde am Fuß. Sie befasst sich mit der Prävention, Behandlung und Pflege von Fußproblemen, insbesondere bei Menschen mit Risikofußen wie Diabetikern, Rheumatikern oder Personen mit Durchblutungsstörungen. Podologen sind speziell ausgebildete Fachkräfte, die medizinische Fußbehandlungen durchführen.

Sind Sie zugelassene Podologen?

Ja, wir sind zugelassene Podologen und arbeiten mit Heilmittelverordnungen sowie Privatrezepten für Privatpatienten. Selbstzahler haben die Möglichkeit, sich bei medizinischer Notwendigkeit ein Privatrezept von ihrem Arzt ausstellen zu lassen.

Wie werden Termine vereinbart?

Termine für Patienten mit Heilmittelverordnung aufgrund eines diabetischen Fußsyndroms, Polyneuropathie, Autoimmunerkrankungen oder Krebserkrankungen mit Folgeschäden an den Füßen müssen persönlich  in unserer Praxis vereinbart werden. Grund dafür ist die Prüfung des Rezepts auf seine Gültigkeit zur Abrechnung bei der zuständigen Krankenkasse.

Für Privatpatienten und Selbstzahler können Termine auch telefonisch vereinbart werden. Rufen Sie uns gerne an – wir stehen Ihnen für weitere Informationen zur Verfügung.

Muss ich mein eigenes Handtuch mitbringen und wird ein Fußbad angeboten?

Sie müssen keine eigenen Handtücher mitbringen, da wir ausschließlich Einmalmaterial verwenden, das nach jedem Gebrauch ordnungsgemäß entsorgt wird. Aus hygienischen Gründen ist das Angebot eines Fußbades in unserer Praxis leider nicht möglich.

Kann ich auf meine telefonische Anfrage eine Rückmeldung erwarten?

Wenn Sie uns anrufen und niemand erreichbar ist, garantieren wir einen Rückruf noch am gleichen Tag ab 16:00 Uhr. E-Mail-Anfragen können aufgrund des hohen Aufkommens bis zu vier Tage für eine Antwort benötigen

Wie erfolgt die Zahlung in unserer Praxis?
  • Patienten mit Heilmittelverordnung:
    Patienten mit Heilmittelverordnung zahlen lediglich den gesetzlich vorgeschriebenen Eigenanteil, es sei denn, sie sind von der Zuzahlung befreit. In diesem Fall bitten wir darum, eine Kopie des Zuzahlungsbefreiungsausweises am Tag der ersten Behandlung mitzubringen.
  • Privatpatienten:
    Privatpatienten können bei uns bar bezahlen oder auf Wunsch eine Rechnung erhalten.
  • Selbstzahler:
    Selbstzahler zahlen bei uns bar.
  • Keine Kartenzahlung möglich
Wie können Termine abgesagt werden?

Vereinbarte Termine, die nicht wahrgenommen werden können, müssen mindestens 24 Stunden im Voraus abgesagt werden. Die Absage kann gerne telefonisch oder per E-Mail erfolgen.

Sollten Sie weitere Fragen haben, zögern Sie bitte nicht, uns zu kontaktieren